BaFin: Das sind die unbeachteten Risiken bei ETFs
„Auch ETFs können sich den Regeln der Märkte nicht entziehen. Für Privatanleger ist es darum wichtig, dass sie über die Risiken Bescheid wissen“, erklärt Alexander Boll, BaFin-Referat für Verbrauchertrendanalyse und Verbraucheraufklärung. Die BaFin betont, dass ETFs, wie andere Anlageformen, Konjunktur und wirtschaftspolitischen Entscheidungen unterworfen sind und deshalb Wertschwankungen aufweisen könnten.
„Zudem bedeutet der Kostenvorteil nicht automatisch, dass das Anlageergebnis besser ist als beispielsweise das eines klassischen Investmentfonds, bei dem der Fondsmanager aktiv versucht, ein besseres Ergebnis zu erzielen.“
Probleme bei Marktturbulenzen
Privatanleger sollten zudem bei der Wahl eines ETFs allerdings kritisch hinterfragen, ob sie die Anteile auch wirklich jederzeit zu einem „fairen“ Preis verkaufen können. Bei Marktturbulenzen könnten nicht alle ETFs aufgrund fehlender Liquidität handelbar sein. „Denn nicht alle ETFs handeln täglich große Mengen ihrer Anteilsscheine. Einige ETFs weisen nur geringe Handelsvolumina pro Tag auf, so dass für die zu (ver)kaufenden Anteile nur schwer ein (Ver)käufer zu finden ist.“
Kosten im Auge behalten
Weiterhin lägen hinter ETFs, die dem gleichen Markt oder Sektor folgen, nicht zwangsläufig die gleichen Referenzwerte zugrunde. „Das kann zusätzliche Risiken bergen, die nur schwer zu bewerten sind, beispielsweise Risiken aus Wertpapierleihgeschäften, Hebelgeschäften und Leerverkäufen. Hinzu können weitere Risiken kommen, zum Beispiel Kontrahentenrisiken, Währungsrisiken oder das Risiko einer Handelsaussetzung“.
Trotz angepriesenem Kostenvorteil sollte der Privatanleger die Kosten im Auge behalten, denn der Aufwand beim Erwerb muss bezahlt werden. So fallen Provisionen, Verkaufsgebühren und direkte Handelskosten an.