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Steuerliche Änderungen ab dem Jahr 2017:
Basis-Rente: Sonderausgabenabzug steigt um zwei Prozentpunkte
Beiträge zu einer Basis-Rente können zusammen mit denen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden: als Sonderausgaben. Im Januar steigt der dazu mögliche Betrag auf 23.632 Euro (bzw. 46.724 Euro bei Verheirateten). Tatsächlich ansetzbar sind davon 84 Prozent (im Vorjahr: 82 Prozent). Das bedeutet: Bei Beiträgen in Höhe der maximal möglichen Förderung von 23.632 Euro sind tatsächlich 19.624 Euro (39.248 Euro für Verheiratete bei Beiträgen in Höhe von 46.724 Euro) steuerlich ansetzbar. Denn der Maximalbetrag kann erst im Jahr 2025 komplett steuerlich geltend gemacht werden. Bis dahin steigt die Grenze jährlich aber schrittweise an.