Riestern mit der DWS TopRente: Gut und günstig.

Die besten Renditechancen beim Riestern bieten Fondssparpläne. Dies gilt nicht nur, aber ganz besonders in der derzeitigen Niedrigzins-Phase, in der rentable Produkte besonders zum Aufbau einer Altersvorsorge wichtig sind. Dabei bestehen für den Anleger keine Risiken, denn der Anbieter muss lt. gesetzlicher Vorgaben sowohl den Erhalt der eingezahlten Beiträge als auch der gewährten Zulagen garantieren.
Diese Garantien führen allerdings auch dazu, dass der Anbieter in Börsen-Krisenzeiten von renditestarken Aktienanlagen zwangsweise in schwankungsärmere Rentenanlagen umschichten muss.

Fonds­sparpläne werden staatlich gefördert. Das Geld fließt sowohl in Aktien- als auch in Rentenfonds. Sparer profitieren von Zinsen, Dividenden und Kurs­gewinnen. In der Auszahlungs­phase monatliche Auszahlungen, die zuerst über einen Fonds­auszahl­plan bis zum 85. Geburts­tag finanziert werden und danach über eine lebens­lange Leib­rente einer Lebens­versicherung.

Staatliche Förderung durch Zulagen

Grundzulage jährlich max. 154 € *
Zulage für vor 2008 geborene Kinder jährlich 185 €
Zulage für ab 2008 geborene Kinder jährlich 300 €
Abschluss eines Riester-Vertrages vor dem 25. Geburtstag einmalig
im Jahr des Abschlusses "Berufseinsteiger - Bonus"
200 €

* Voraussetzung für die maximale Förderung: Es müssen 4 % des jeweils vorjährigen Bruttoverdienstes als jährlicher Beitrag entrichtet werden. Der maximal geförderte Beitrag liegt bei 2100 € p. a. Von diesem Betrag dürfen die erwarteten Zulagen abgezogen werden. Ehepartner können das Doppelte gefördert ansparen. Ist nur ein Ehepartner direkt förderberechtigt, erhöht sich die Fördergrenze auf 2160 €.

Steuervorteile für Gutverdiener

Neben der Altersvorsorgezulage bietet die Riester Rente – insbesondere für Gutverdiener ohne Kinder – steuerliche Vorteile. Der Staat gewährt hier einen  steuermindernden Sonderausgabenabzug. Die eingezahlten Riester-Beiträge können als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt hierzu von Amts wegen eine sog. Günstigerprüfung durch, in der ermittelt wird, ob eine Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug für den Riester-Sparer vorteilhafter wäre oder der Erhalt der Zulagen. Sofern die steuerliche Entlastung höher als die Zulage ausfällt, können Riester-Sparer Steuern auf die eingezahlten Beiträge zurück erhalten.

Unsere Sonder - Konditionen:
Sie erhalten die DWS TopRente dauerhaft  mit 100 % Sofortrabatt auf den Ausgabeaufschlag.

 
 
Änderungen im Procedere ab 01.01.2017:
Aufträge für die DWS TopRente, die ab 2017 eingereicht werden, können nur noch von uns mit tagesaktuellen Daten via Online-Tool der DWS für Sie erstellt und vorbereitet werden.
Ursächlich hierfür sind Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben der "Wesentlichen Anlegerinformationen", die zwingend aktuell sein und mit dem dazu gehörenden Auftragsformular übereinstimmen müssen.
Gleichzeitig gilt für die TopRente ab sofort eine Mindest-Vertragslaufzeit von 20 Jahren.